top of page
FAQ zu Corona Regeln
für den Studiobesuch
Stand: 21.03.22
F: Ich bin Mitglied / Rehasportler und Grundimmunisiert. Kann ich ohne Schnelltest kommen?
A: Ja, sofern Deine abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Seit 01. Februar 2022 wurde die Gültigkeit auf 9 Monate verkürzt.
Der Impfnachweis ist im Mitgliederportal hochzuladen oder im Studio vorzuzeigen.
F: Ich bin Mitglied / Rehasportler und „Geboostert“ (3. Impfung). Kann ich ohne Schnelltest kommen?
A: Ja. Der Impfnachweis ist im Mitgliederportal hochzuladen oder im Studio vorzuzeigen.
F: Ich bin Mitglied / Rehasportler und Genesen. Kann ich weiterhin ohne Schnelltest kommen?
A: Ja, sofern Deine Infektion nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
Der Genesenennachweis ist im Mitgliederportal hochzuladen oder im Studio vorzuzeigen.
F: Ich bin Mitglied / Rehasportler und nicht geimpft. Kann ich weiterhin kommen?
Ja, mit vorherigem Schnelltest.
F: Kann ich meinen Schnelltest zu Hause durchführen?
A: Leider nein.
F: Kann ich einen Schnelltest vor Ort im Studio durchführen?
A: Ja. Der Schnelltest kann vor der Studiotüre unter Aufsicht eines Teammitglieds vorgenommen werden.
Dazu kann der Schnelltest wahlweise von zu Hause mitgebracht werden. Zudem bieten wir Schnelltests im Studio an. Für Mitglieder sind die Tests kostenfrei, solange der Vorrat reicht. Rehasport Teilnehmer können Schnelltests mitbringen, oder diese für 2,50€ am Empfang erwerben.
F: Kann ich meinen Schnelltest den mein Arbeitgeber durchgeführt hat, mitbringen?
A: Ja, sofern eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorliegt bzw. mitgebracht wird.
F: Ab wann kann ich mich „boostern“ lassen?
A: Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung nach 3 Monaten. Die letzte Entscheidung trifft jedoch immer der jeweils impfende Arzt bzw. Ärztin.
F: Ab wann gilt die Booster Impfung und wie lange?
A: Als „geboostert“ gilt man direkt nach der 3. Impfung. Derzeit gelten die Auffrischungsimpfungen für einen unbegrenzten Zeitraum. In der Cov-Pass- und Corona-Warn-App ist lediglich ein technisches Ablaufdatum von 12 Monaten hinterlegt, das jedoch keine rechtliche Relevanz hat.
F: Ich möchte meine Mitgliedschaft pausieren, solange 2G bzw. 2G Plus gilt. Ist das möglich?
A: Ja. Kulanzhalber können Mitgliedschaften mit unterschriebenen Ruheantrag bis zum 31.03.22 pausiert werden. Sollte 2G oder 2G Plus darüber hinaus gelten, kann eine Verlängerung beantragt werden.
Hierzu muss ein neuer Ruheantrag gestellt werden.
F: Kann ich meine Mitgliedschaft aufgrund von Corona Regelungen außerordentlich kündigen?
A: Nein. Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage. Kulanzhalber bieten wir für diese Zeit eine Ruhezeit an. Alternativ kann der Vertrag auch auf jemand anderen übertragen werden.
F: Entfällt die Maskenpflicht?
A: Nein, die allgemeine Maskenpflicht bleibt gem. aktueller Verordnung weiterhin bestehen. Sie ist bei Betreten des Studios, in den Umkleiden sowie auf den Laufwegen zu tragen. Während der Sportausübung selbst nicht. Ebenso nicht beim Gerätewechsel, es sei denn der Abstand zwischen den Geräten ist mit einem längeren Laufweg verbunden. Die Maskenpflicht entfällt ebenfalls, sofern man eine Befreiung durch ärztliches Attest hat.
bottom of page