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Hygieneregeln
für den Studiobesuch

Stand: 23.02.22


  1. Beim Betreten des Studios ist im Zuge der Kontaktnachverfolgung, der Check-in der Check-out beim Verlassen des Studios zwingend erforderlich.

  2. Erhalten bleibt für alle weiter die Maskenpflicht. Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen
    die Pflicht zum Tragen einer FFP2- bzw. medizinischen Maske.

    Ausnahme: Attest für Maskenbefreiung sowie Kinder bis 5 Jahre sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit. 

  3. Es wird empfohlen, abseits des Sportbetriebs einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

  4. Vor und nach dem Training müssen die Hände gründlich gewaschen oder desinfiziert werden.

  5. Jedes Mitglied muss ein eigenes großes Handtuch mitbringen und beim Training sowie in der Sauna unterlegen.

  6. Während des Trainings sind Trainingshandschuhe zu tragen.

  7. Es wird gem. unserem CO² Ampelsystem regelmäßig gelüftet. Bitte die Trainingskleidung entsprechend anpassen. Zudem stehen in jedem Trainingsbereich Lüftungsgeräte zur Verfügung.

  8. Mitglieder mit Corona typischen Symptomen wie z.B. trockener Husten, Kurzatmigkeit, Schnupfen und Temperatur ist der Zutritt zur Anlage aus Sicherheitsgründen untersagt.

  9. Ansammlungen im Treppenhaus sowie auf den Trainingsflächen sind zu vermeiden.

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